Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes ist am 01. Mai 2021 in Kraft getreten, mit dem Ziel, den gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz auf die digitale Medienrealität von Kindern und Jugendlichen auszurichten. Die vorgenommenen Gesetzesänderungen werden zeitnah eingearbeitet. Die aktuelle Version des Gesetzes finden sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/juschg.
Ausfertigungsdatum: 23.07.2002
Vollzitat:
"Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. April 2021 (BGBl. I S. 742) geändert worden ist"
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 9.4.2021 I 742
Das G tritt gem. § 30 Abs. 1 Satz 1 an dem Tag in Kraft, an dem der Staatsvertrag der Länder über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien in Kraft tritt*. In Kraft gem. Bek. v. 1.4.2003 I 476 mWv 1.4.2003
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
- Abschnitt 1 Allgemeines
- Abschnitt 2 Jugendschutz in der Öffentlichkeit
- Abschnitt 3 Jugendschutz im Bereich der Medien
- Abschnitt 4 Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
- Abschnitt 5 Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 6 Ahndung von Verstößen
- Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Hinweis: Sie können hier die nicht-amtliche Fassung des Gesetzes sowie weitere Informationen zum Gesetz abrufen. Die amtliche Fassung eines Gesetzes finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Das Jugendschutzgesetz zum Download