Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.jugendschutz-aktiv.de veröffentlichte Website.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. bestrebt, die Website www.jugendschutz-aktiv.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetztes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar. Einige Mängel werden derzeit behoben. Die nachstehend aufgeführten Mängel bestehen nach wie vor:
- Informationen, Struktur und Beziehungen sind nicht überall eindeutig identifizierbar
- Slider auf Startseite noch nicht barrierefrei
- Tastaturbedienbarkeit noch nicht überall gegeben
- Zitate sind teilweise nicht korrekt ausgezeichnet
- Gebärdensprache-Video ist nicht vorhanden
- PDF-Dokumente nicht barrierefrei
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. unternimmt große Anstrengungen, die Website www.jugendschutz-aktiv.de hinsichtlich der Barrierefreiheit zu optimieren. Die Website wird fortlaufend verbessert, um auch noch die bestehenden Mängel zu beseitigen.
November 2024