Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK)
Die FSK führt auf Antrag Prüfungen für Filme, Videokassetten und sonstige Bildträger (z.B. DVDs) durch, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung bzw. Zugänglichmachung vorgesehen sind. Die FSK befindet sich in der Rechts- und Verwaltungsträgerschaft der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF)
Ziel der FSF ist es, den Jugendschutzbelangen im Fernsehen gerecht zu werden. Die Prüfausschüsse der FSF bestehen aus Fachleuten, die im Bereich der (Medien-) Pädagogik, der Psychologie oder der Jugendhilfe arbeiten und ehrenamtlich in den Ausschüssen tätig sind.
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
Die Selbstkontrollorganisation FSM bietet jedermann die Möglichkeit, sich im Bereich des Jugendmedienschutzes über strafbare oder jugendgefährdende Inhalte im Netz zu beschweren oder Fragen zum Thema Jugendschutz im Internet zu stellen. Die FSM berät Mitglieder und Nichtmitglieder in Fragen des Jugendschutzes. Für seine Mitglieder nimmt der Verein außerdem die Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten wahr.
Gaststätten
Unter Gaststätten versteht man alle öffentlichen Verkaufsstellen, in denen gewerbsmäßig Getränke oder Nahrungsmittel zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten bzw. verabreicht werden. Darunter fallen also alle Schank- und Speisewirtschaften wie Restaurants, Cafés, Cafeterias, Bars, Diskotheken, Hotels, Imbissstuben, Eisdielen, Vereins- und Sportgaststätten ebenso wie Bierzelte und Getränkeverkaufsstände auf Jahrmärkten oder anderen Veranstaltungen in der Öffentlichkeit.
Gewaltverherrlichung
Der Begriff der Gewaltverherrlichung ist gesetzlich nicht definiert; der Straftatbestand des § 131 StGB spricht lediglich von "Gewaltdarstellung". Strafbar ist danach das Zugänglichmachen von Darstellungen, "die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt".
Gewerbetreibende
Gewerbetreibende führen ein Gewerbe in einem Gewerbebetrieb aus. Ein Gewerbe ist dabei jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, mindestens für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Glücksspiele
Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. und nicht vom Geschick oder den Entscheidungen der Spieler.
Indizierungsschutz
Hat ein Trägermedium bereits ein Kennzeichnungsverfahren bei FSK oder USK durchlaufen und dort ein Alterskennzeichen erhalten, so kann dieses Produkt von der BPjM nicht mehr indiziert werden (sog. "Sperrwirkung").
Infoprogramm
Filme, Film- und Spielprogramme zu Informations- Instruktions- oder Lehrzwecken dürfen vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet werden, wenn sie offensichtlich nicht die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen.
Internet-Café
Internet-Cafés sind gewerblich betriebene Einrichtungen, in denen Computer mit Internet-Anschluss zeitweise genutzt werden können; dies geschieht in der Regel gegen Zahlung eines Entgelts.
Jugendamt
Jugendämter sind Organisationseinheiten der Kommunalverwaltungen, die für Kinder- und Jugendhilfe zuständig sind. Die Jugendämter sind öffentliche Träger der Jugendhilfe.
Jugendgefährdende Medien
Bei jugendgefährdenden Medien unterscheidet das Jugendschutzgesetz zwischen einfach jugendgefährdenden und schwer jugendgefährdenden Medieninhalten.
- Einfach jugendgefährdende Medien:
Filme, Film- und Spielprogramme sind einfach jugendgefährdend, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu gefährden. Das Jugendschutzgesetz sieht vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien als jugendgefährdend an sowie Medien, die Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert darstellen oder Selbstjustiz als einziges Mittel darstellen, um vermeintliche Gerechtigkeit durchzusetzen. - Schwer jugendgefährdenden Medien:
Filme, Film- und Spielprogramme sind schwer jugendgefährdend, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung besonders zu gefährden. Zu diesen Medien zählt das Jugendschutzgesetz solche, die den Krieg verherrlichen oder die leidende Menschen so darstellen, dass sie ihre Menschenwürde verletzen. Gleiches gilt für pornografische Darstellungen und solche, die Kinder und Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Haltung zeigen. Nach dem Jugendschutzgesetz gelten schwer jugendgefährdende Medien kraft Gesetzes als indiziert.
Jugendgefährdende Orte
Das JuSchG kennt auch jugendgefährdende Betriebe, Veranstaltungen und Orte, für die die zuständige Behörde Anordnungen machen kann.
Jugendhilfe
Als Jugendhilfe bezeichnet man die Gesamtheit der Leistungen und Aufgaben von freien oder öffentlichen Trägern zugunsten junger Menschen und deren Familien.
Jugendliche
Jugendliche sind alle Personen ab 14 Jahren, die noch keine 18 Jahre sind.
jugendschutz.net
Die Organisation jugendschutz.net wurde 1997 von den Jugendministerien aller Bundesländer gegründet, um jugendschutzrelevante Angebote im Internet zu überprüfen und auf die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen zu drängen. Seit April 2003 ist jugendschutz.net organisatorisch an die KJM angebunden.
Jugendschutzkontrollen
Im Rahmen von Jugendschutzkontrollen überprüfen die zuständigen Behörden, ob die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzes vor Ort bzw. in der Öffentlichkeit eingehalten werden.
Kinder
Kinder sind alle Personen unter 14 Jahren.
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist seit April 2003 die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und in den Telemedien.
LAN-Party
Bei einer (gewerblichen) LAN-Party stellt der Veranstalter ein Computernetzwerk zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Rechner der Teilnehmer vernetzt werden. Die Teilnehmer können dann gemeinsam miteinander und gegeneinander Computerspiele spielen.
Landesarbeitsgemeinschaften Kinder- und Jugendschutz
Die Landesarbeitsgemeinschaften Kinder- und Jugendschutz sind zentrale Stellen und Zusammenschlüsse auf Landesebene, die sich für den Kinder- und Jugendschutz einsetzen. Eine Übersicht über alle Landesarbeitsstellen gibt es auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz (BAJ).
Landesmedienanstalten
Die Landesmedienanstalten sind die für private Rundfunkveranstalter und Telemedien zuständigen Aufsichtsbehörden. Eine Übersicht über alle Landesmedienanstalten gibt es auf www.alm.de.
Lehrprogramm
Filme, Film- und Spielprogramme zu Informations- Instruktions- oder Lehrzwecken dürfen vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet werden, wenn sie offensichtlich nicht die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen.
Liste jugendgefährdender Medien
Die Liste der jugendgefährdenden Medien ("Index") enthält die von der BPjM indizierten Medienangebote.
Minderjährige
Minderjährig sind alle Personen, die jünger als 18 Jahre sind.
Oberste Landesjugendbehörde
Die Oberste Landesjugendbehörde ist regelmäßig das für die Bereiche Jugendhilfe und Jugendschutz zuständige Ministerium. Eine Übersicht über alle Obersten Landesjugendbehörden gibt es auf www.bmfsfj.de.
Ordnungsbehörde
Die Ordnungsbehörden sind die Stadt- und Kreisverwaltungen bzw. deren kommunale Ordnungsämter.
Ordnungswidrigkeit
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und dem Verursacher vorwerfbare Handlung, die gegen eine gesetzliche Vorgabe verstößt. Diese Form von Gesetzesübertretungen weist jedoch keinen kriminellen Gehalt auf und wird daher nicht mit Freiheitsstrafe bedroht. Sie kann aber mit einer Geldbuße geahndet werden.
Öffentlichkeit
Der Öffentlichkeitsbegriff des JuSchG umschreibt alle öffentlich zugänglichen Orte, Räumlichkeiten und Betriebe. Das JuSchG gilt in Geschäften, in Gaststätten, in Kinos, in Diskotheken, Spielhallen, auf Straßen und öffentlichen Plätzen etc.
Öffentliche Filmvorführungen
Laut Jugendschutzgesetz können öffentliche Filmvorführungen, z.B. Spielfilme in Kinos, in Gaststätten oder in öffentlichen Jugendeinrichtungen, veranstaltet werden. Als öffentliche Filmvorführungen gelten aber auch die Vorführungen von kurzen Videofilmen, Videoclips oder Trailern in Diskotheken, Foyers, Schaufenstern oder auf Konzerten. Dabei gilt immer die Pflicht zur Berücksichtigung der Alterskennzeichnung. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein Film keine kommerziellen Intentionen verfolgt, etwa bei Eigenproduktionen, in Jugendzentren oder bei künstlerischen Werken.
Öffentliche Tanzveranstaltungen
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind alle öffentlichen Veranstaltungen, die vom Veranstalter so angelegt sind, dass dort getanzt werden kann. Der Hauptanwendungsbereich der entsprechenden Vorschrift im Jugendschutzgesetz betrifft Diskotheken, es können aber auch andere Veranstaltungen darunter fallen, unabhängig davon, ob diese in geschlossenen Räumen oder im Freien stattfinden. Musikkonzerte und Festivals sind, wenn nicht das Tanzen im Vordergrund steht, in der Regel keine öffentlichen Tanzveranstaltungen.
Parental-Guidance-Regelung
Wenn Eltern (Personensorgeberechtigte) Kinder zwischen 6 und 12 Jahren begleiten, dürfen diese auch Filme im Kino sehen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind. Die Ausnahme gilt nur, wenn Eltern ihre eigenen Kinder begleiten.
Personensorgeberechtigte Person
Für einige Beschränkungen des Jugendschutzgesetzes gibt es Ausnahmen. So dürfen Kinder und Jugendliche manches nicht allein machen, was ihnen in Begleitung einer "personensorgeberechtigten Person" erlaubt ist. Die Personensorgeberechtigung beinhaltet das Recht und die Pflicht, Minderjährige, für die sie verantwortlich sind, zu erziehen und zu beaufsichtigen, und kann auf andere Personen nicht übertragen werden. Personensorgeberechtigt sind in der Regel die Eltern, in Ausnahmefällen kann dies auch ein gerichtlich bestellter Pfleger oder Vormund sein.
Pornografie
Pornografie umfasst Darstellungen von menschlicher Sexualität, bei denen die grobe Darstellung des Sexuellen im Vordergrund steht und die Beteiligten als bloße, auswechselbare Objekte geschlechtlicher Begierde erscheinen lässt.
Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
Die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (Bundeszentrale oder BzKJ) unterhalten. Sie entscheidet auf Antrag bzw. auf Anregung über die Jugendgefährdung von Medien (Träger- und Telemedien) und trägt diese in die Liste der jugendgefährdenden Medien ein. Damit unterliegen sie bestimmten Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und dürfen nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden.
Rundfunk
Rundfunk ist der Sammelbegriff für die traditionellen Medien Fernsehen und Radio.
Straftat
Unter einer Straftat werden alle Handlungen verstanden, die zum Zeitpunkt der Tat gesetzlich mit Strafe bedroht sind; die Handlung muss rechtswidrig und schuldhaft erfolgt sein.
Ständiger Vertreter
Der ständige Vertreter ist der Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden in den Prüfausschüssen der anerkannten Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle.
Tabakwaren
Tabakwaren sind alle Genussmittel, die aus der Tabakpflanze gewonnen wurden. Es ist im Sinne des Jugendschutzgesetzes nicht entscheidend, ob sie zum Rauchen bestimmt sind. Auch Schnupf- und Kautabak fallen darunter.
Telemedien
Telemedien sind im Gegensatz zu den Trägermedien alle nicht "fassbaren", nicht verkörperten Medien, die über elektronische Informations- und Kommunikationsdienste übermittelt oder zugänglich gemacht werden. Diese "Online"-Medien, wie etwa Internetseiten, Videotext oder Video-on-Demand-Angebote – fallen in den Anwendungsbereich des JuSchG und können entsprechend von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.
Trägermedien
Unter Trägermedien fallen alle Medienprodukte, die auf Papier, Datenträgern oder sonstigen Gegenständen gedruckt oder gepresst sind und entweder zur Weitergabe geeignet, zur unmittelbaren Wahrnehmung bestimmt oder in einem Vorführ- oder Spielgerät eingebaut sind.
Trailer
Ein Trailer ist ein aus einzelnen Szenen bestehender kurzer Film zum Bewerben eines Kinofilms oder eines Computerspiels.